Grabungsbericht zur Maßnahme NW 2002/1078
Stolberg-Gressenich, Städteregion Aachen
Inhaltsverzeichnis:


Projekt: Erschließungsgebiet "Bovenheck"

Abb. 1: Lageplan der Fundstelle (eingetragen in DGK-Ausschnitt)
Abb. 1: Lageplan der Fundstelle (eingetragen in DGK-Ausschnitt)

Th. Ibeling, M.A.

für: Fa. M. Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH, Jülich
13. Juli 2003


I.Vorbemerkung, Archivlage, technische Vorgehensweise und
Dokumentationsmethodik

Den Anlass für die durchgeführte Maßnahme bildete ein Bau- und Erschließungsvorhaben der Felder Grundstücks GmbH in Stolberg-Gressenich, Kreis Aachen. Das überplante Gelände befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Gressenich im Bereich der Flur 44 (Flurname „Bovenheck“, Flurstücke 57 und 33/1) und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 7250 qm. Erschließungsträger und Auftraggeber war Hr. J. Felder, Hamicher Weg 54, 52224 Stolberg. Mit der Durchführung der archäologischen Arbeiten wurde die Fa. M. Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH. Bahnhofstraße 18, 52428 Jülich beauftragt. Die Gesamtmaßnahme fand in der Zeit vom 02.12.2002 bis zum 11.04.2003 statt. Die wissenschaftliche Projektleitung wurde von Th. Ibeling, M.A. übernommen.

Die auf einer Anhöhe zwischen den Ortschaften Mausbach, Werth, Hastenrath, Scherpenseel und Schevenhütte gelegene Ortschaft Gressenich wird im Jahr 842 erstmals in einer Schenkungsurkunde an das Kloster Kornelimünster urkundlich unter dem lateinischen Namen ‚Crasciniacum’ erwähnt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Ursprung des Ortes mindestens bis in die Römerzeit zurückreicht. Die römerzeitliche Existenz eines vermutlich der Erzgewinnung bzw. Erzverarbeitung (vor allem Blei, Galmei, Zinkerz, Brauneisenstein) dienenden vicus wurde archäologisch bereits mehrfach durch entsprechende, mindestens seit der Mitte des 19. Jahrhunderts getätigte Oberflächenfunde bestätigt (OA-Nr.: 0711/005 mit den Einzelfundstellen 4C, 4D, 4E, 4F, 4G, 4H, 4I, 4K, 4L, 4M sowie die Fundplätze 5, 6, 11, 12). Diese Oberflächenfunde zeichnen anhand der Vielzahl festgestellter Trümmerstellen und Fundkonzentrationen das Bild eines ausgedehnten vicus nach, der sich ursprünglich offensichtlich über die gesamte Hochfläche zwischen den Ortschaften Gressenich und Mausbach erstreckte und durch zahlreiche römerzeitliche Straßen mit dem Umland verbunden war (s. E. Schmidt in: Jahrb. des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinland, Bd. 31, 1861, S. 137; A. von Cohausen in: Jahrb. des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinland, Bd. 43, 1867, S. 19 ff). Bei den geborgenen Oberflächenfunden handelt es sich sowohl um Baumaterialien (Ziegel- und Schieferbruch sowie tw. auch größere, mit anhaftendem Mörtel besetzte Felsgesteine wie Dolomit, Kalkstein, Grauwacke und Herzogenrather Sandstein) als auch um Abfälle bzw. Reste einer vor Ort durchgeführten Metallverarbeitung (Schlacken, Brandreste, glasurartig angeschmolzene Bestandteile von Verhüttungsöfen?, flachstabförmige Bleistücke) sowie um Überreste des alltäglichen zivilen Lebens (Keramik- und Glasfragmente, Tierknochen, Eisennägel, Münzen etc.). Zeitlich lässt sich der vicus anhand der gefundenen Münzen und Keramik in die Zeit vom 1. Jahrhundert v. Chr. bis ins 4. Jahrhundert datieren. Erste archäologische Grabungsarbeiten, durch die einerseits die Existenz des vicus bestätigt wurde und durch die andererseits auch weitergehende Erkenntnisse hinsichtlich der Erhaltungsqualität potentieller Befundstrukturen ermittelt werden konnten, wurden bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts durchgeführt. So wurden in den Jahren 1859/60 beim Bau der heutigen Straße von Mausbach nach Gressenich (im Bereich der Flur „Weihernest“) zunächst alte Mauerreste und menschliche Skelette freigelegt, die auf einen Bestattungsplatz hindeuteten. In der Folge (1868/69) wurden auf Veranlassung von Kommerzienrat Karl Schleicher im Bereich der beim Straßenbau angesschnittenen Befunde systematische Untersuchungen durchgeführt, bei denen Teilbereiche eines ausgedehnten Gräberfeldes (u.a. „gewölbte Hügel mit verbrannter schwarzer Erde“) mit Brand- und Körperbestattungen des 2. – 3. Jahrhunderts freigelegt wurden. Ebenfalls in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts wird bereits auf die Ruinen eines römischen Gebäudes hingewiesen, bei dem es sich möglicherweise um eine römische Bleischmelze gehandelt haben soll (E. Schmidt in: Jahrbücher des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinland, Bd. 31, 1861, S. 137; C. von Veith in: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins, Bd. 8, 1886, S. 116). Weitere durch entsprechende Beifunde datierte römische Gebäudereste wurden bei einer späteren Grabung auf einem rechts der Straße nach Mausbach gelegenen Grundstück (Eigentümer: Hr. Reuschenberg) freigelegt. Im Bereich des Gräberfeldes ‚Weihernest’ wurden im Jahr 1957 unter Leitung der Lehrer Leo Esser und Klaus Lieck weitere Grabungen durchgeführt. Im Jahr 1980 schließlich wurden bei Grabungsarbeiten in der Flur ‚Grunsenbruch’ die Fundamente mehrräumiger Gebäude dokumentiert, in deren Umfeld sich auch Reste von Verhüttungs- und Brandspuren sowie zahlreiche Eisenschlackereste fanden (A. Jürgens, Th. Vogt in: Ausgrabungen im Rheinland ´79/80, S. 129 ff). Im unmittelbar an das jetzige Bauplangebiet angrenzenden Areal wurden im Jahr 1979 bei der Anlage des heutigen Sportplatzes (die Arbeiten fanden leider ohne archäologische Begleitung statt) zahlreiche römische Fundstücke (Glas- und Keramikfragmente, Schlackenbrocken, zwei Mühlsteinfragmente, Wetzsteine, Eisennägel, Bleiteile, Bronzeschmuck und Münzen) geborgen, die auf die Ausdehnung des vicus bis an den heutigen südlichen Ortsrand von Gressenich schließen lassen (vgl. OA-Nr. 0711/005, Fundstelle 4M). Dass die römische Ansiedlung in Gressenich in erster Linie dem Erzbergbau diente, zeigen unter anderem auch die zahlreichen, ausgedehnten Schlackenhalden, die aufgrund zahlreicher Fundstücke (u.a. Münzen, Schmelztiegel, Haarnadeln und Keramikfragmente) eindeutig in die Römerzeit datiert werden können. Diese Ansiedlung gehörte offensichtlich zu einem ausgedehnten Bergaubezirk, der sich von Breinig über Mausbach, Gressenich bis nach Köttenich-Hamich hin erstreckte und seine Produkte offensichtlich bis weit in das freie Germanien hinein exportierte (als Beleg hierfür wird die weite Verbreitung großer, aus Bronze gefertigter Eimer, der sogenannten „Hemmoorer Eimer“ angeführt, die als Gressenicher Produktionsware gelten; vgl. W. Frentz, o.J., S. 109). Hinsichtlich der weiteren geschichtlichen Entwicklung des Ortes Gressenich ist, vermutlich infolge der vorhandenen reichen Bodenschätze, eine durchgehende Siedlungskontinuität belegt (nachweisbar durch entsprechende merowinger- und karolingerzeitliche Funde; vgl.. W. Frentz, o.J., S. 109). Allerdings wurde die nachfolgende fränkische Ansiedlung mit einem Haupthof und zugehöriger Kirche offensichtlich weiter nach Norden verlagert. Der Hof Gressenich („mit allen Hörigen und allen Rechten“) kam durch eine Schenkung des fränkischen Königs Ludwig des Deutschen im 9. Jahrhundert in den Besitz der Abtei Kornelimünster (s.o.), in deren Herrschaftsgebiet der Ort dann bis zur Franzosenzeit (Ende des 18. Jahrhunderts) verblieb. Um 1300 wird Gressenich als Pfarrei geführt, über die der Kölner Domprobst das Patronatsrecht besitzt. Die im 14. Jahrhundert wiederholt vertauschten und verpfändeten Vogteirechte über Gressenich gelangten schließlich an die Herzöge von Jülich. Es ist anzunehmen, dass der Erzbergbau in Gressenich auch in den auf die Römerzeit folgenden Siedlungsperioden weiter fortgeführt wurde. Dies wird u.a. durch entsprechende Zoll-, Waldrechts- und Bergrechtsurkunden aus dem 14. und 15. Jahrhundert belegt. Im 19. Jahrhundert wurden die ortsansässigen Kleinbetriebe aufgegeben und in größere Wirtschaftsbetriebe zusammengefasst, deren Produktion jedoch wegen mangelnder Rentabilität nach dem 1. Weltkrieg mit Schließung der Grube Diepenlinchen weitgehend eingestellt wurde. Hinsichtlich einer historischen und/oder jüngeren neuzeitlichen Bebauung und damit hinsichtlich eines möglichen Störungspotentiales im Bereich des jetzigen Untersuchungsgeländes ist anzumerken, dass auf der entsprechenden Tranchotkarte (Messtischblatt 87 „Eschweiler“) auch aufgrund des Maßstabes keine Strukturen eingetragen bzw. erkennbar sind. Eine entsprechende Nachfrage bei der älteren Bevölkerung von Gressenich (durch R. Scholl, Ortsverein Gressenich) ergab für die jüngere Vergangenheit jedenfalls keinerlei Hinweise auf eine entsprechende Geländenutzung. Allerdings können sich einige Anwohner an eine im unmittelbaren Bereich des Untersuchungsgebietes verlaufende Frontstellung des 2. Weltkrieges (von September bis November 1944) erinnern, die im veröffentlichten Kriegstagebuch des Gressenicher Fritz Schüller wie folgt beschrieben wird: „Wir gehen am Unterbuschhausen rechts ab, wo deutsche Soldaten Schützenlöcher einer Kette gleich bis zum Oberdorf ausheben. Dabei nutzen sie zum Schutz die Wiesenhecken und die dem Dorf vorgelagerte Baumreihe. Von dort ballert dann und wann ein MG Richtung Mausbach.“

Aufgrund der oben ausgeführten Befundlage, insbesondere hinsichtlich potentieller römischer Siedlungsstrukturen im gesamten Bereich des bekannten römischen vicus, wurde der Erschließungsträger, als Verursacher der Maßnahme gemäß dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, die denkmalrechtlichen Belange zu wahren. In diesem Sinne wurde der Bauherr seitens des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege (Schreiben vom 09.04.1998) in Abstimmung mit der Unteren und der Oberen Denkmalbehörde zunächst damit beauflagt, im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme eine Sachverhaltsermittlung durchführen zu lassen. Im Zuge dieser von der Firma M. Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH durchgeführten Sachstandsermittlung, die zur Feststellung und Lokalisierung der Befundlage im Bauplangebiet sowie zur Bestimmung des Denkmalwertes dienen sollte, wurden zunächst im Bereich der geplanten Baukörper drei längere, jeweils ca. 3 m breite E/W-führende Sondageschnitte angelegt, in deren Verlauf tatsächlich zahlreiche archäologisch relevante Befunde angeschnitten wurden. Dabei handelte es sich einerseits um zahlreiche pfosten- und/oder grubenartige Strukturen sowie andererseits um mehrere, mit Schotter-/Stickungsmaterial verfüllte Fundamentgräben, die in ihrer Gesamtheit auf eine intensive römerzeitliche Geländenutzung hindeuteten. Die Art der Befunde sowie ihre Lage innerhalb der Fläche ließ trotz oder gerade wegen des nur beschränkten Aufschlusses auf einen relativ dicht bebauten Siedlungsbereich des vicus mit festen Gebäudestrukturen in Form von langgestreckten Pfosten- und Schwellbalkenbauten sowie dazugehörigen Siedlungsgruben schließen. Hinzu kam ein im östlichen Flächenbereich erfasster grubenartiger Befund, der aufgrund der geborgenen Keramik vorbehaltlich zunächst als Hinweis auf eine ältere eisenzeitliche Siedlungsphase gedeutet wurde. Bezüglich der Befunderhaltung bzw. deren potentieller Gefährdung wurde festgestellt, dass die Befunde vorwiegend unmittelbar unterhalb des Humushorizontes angeschnitten und insgesamt nur noch schlecht bis mäßig erhalten waren.

Da durch die Ergebnisse der Sachverhaltsermittlung die Denkmalqualität eindeutig erwiesen war, wurde in einem Beschluß des Rates der Stadt Stolberg (11.04.2000) festgelegt, dass für eine Erhaltung der Bodendenkmäler ‚in situ’ zwar keine ausreichend gewichtigen Gründe vorlägen, als Ersatzmaßname jedoch eine wissenschaftliche Untersuchung in Form einer Flächengrabung vorzunehmen sei. Dabei wurde gemäß einer Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenk-malpflege angesichts der erhöhten Befundgefährdung zunächst eine ganzflächige Flächengrabung beauflagt, deren Umfang lediglich durch das Fachamt selbst minimiert werden konnte (Ortstermin am 25.07.2002, wissenschaftliches Grabungskonzept vom 08.11.2002 sowie Schreiben des R.A.B. vom 19.02.2003) und im Zuge der Grabungsmaßnahme auch wurde (s.u.).

Die technische Vorgehensweise sah, wie im Grabungskonzept ausgeführt, einen flächigen, im rollierenden Verfahren durchzuführenden streifen- bzw. abschnittsweisen Bodenabtrag vor, wobei jeder einzelne Arbeitsstreifen bzw. Arbeitsabschnitt zur besseren Übersicht als eigenständiger Arbeitsbereich (s.u.) definiert wurde. Der flächige Bodenabtrag erfolgte mit einem Löffelbagger mit glattschneidigem Löffel und stand unter ständiger archäologischer Aufsicht und Begleitung. Bedingt durch die Tatsache, dass die Befunde in der Regel stratigraphisch sehr hoch (bei Mauerrelikten tw. noch im Übergangsbereich zwischen dem aufliegenden Humus und dem anstehenden Verwitterungslehm) lagen, wurde das Flächenplanum in der Regel unmittelbar unterhalb des Humushorizontes und damit auf oberstem Befundniveau angelegt. Sofern sich jedoch Auffüllschichten oder kolluviale Deckhorizonte zeigten, wurde das Flächenplanum schichtweise soweit weiter abgetragen, bis auch hier das oberste Befundniveau bzw. der anstehende Boden erreicht wurde. Die im Baggerplanum angeschnittenen Befunde wurden mit Hilfe von Kratzern und/oder Kellen befundorientiert nachgeputzt (in Bereichen mit hoher Befunddichte in Form flächiger Putzarbeiten) und sowohl fotografisch als auch zeichnerisch dokumentiert (s.u.). Danach wurden zunächst sämtliche, im weiteren Verlauf der Grabung in Abstimmung mit dem R.A.B. nur noch ausgewählte Befunde befundorientiert untersucht. Die Anlage, Dokumentation und Untersuchung der einzelnen Flächen erfolgten wegen des jeweils umzulagernden Abraumes, sofern nötig, abschnittsweise erst nach entsprechender Flächenteilfreigabe durch das Fachamt. Ein tiefer liegendes zweites Planum zur Abklärung der Befundlage musste - auch aufgrund der stratigraphisch hohen Befundlage - nur in einem begrenzten Teilbereich innerhalb des Arbeitsbereiches St. 2 (hier zur Abklärung möglicher von einer Planierschicht überdeckter Befunde) angelegt werden. Die denkmalrechtlichen Auflagen sahen darüber hinaus zunächst auch eine archäologische Begleitung der im Bereich des bestehenden Asphaltweges verlaufenden Kanalerschließung vor. Da diese Maßnahme jedoch kurz nach ihrem Beginn bauseits eingestellt wurde und seitens des R.A.B. auch keine weitere archäologische Begleitung erforderlich war, wurde hier lediglich im östlichen Ansatzbereich des Kanalgrabens ein archäologisch relevanter Grubenbefund (St. 159) dokumentiert.

Die Einmessung der im Flächenplanum angeschnittenen Befunde erfolgte aufgrund der durch den Bauherren vorgegebenen, teilweise sprunghaften Vorgehensweise anhand zweier, voneinander unabhängiger Vermessungsnetze, deren jeweilige Hauptmeßachse zur genauen Lokalisierung mit Hilfe eines elektronischen Tachymeters in das Gauss-Krüger-Koordinatensystem eingemessen wurde (die Vermessung erfolgte dabei durch das Ing.-Büro Schuhmacher, Stolberg).

Die Vermessung des im Bereich des geplanten Kanalgrabens angeschnittenen Befundes erfolgte anhand dreier im Gelände definierter und ebenfalls auf Gauss-Krüger-Koordinaten eingemessener Punkte (hierzu s. entsprechende Vermessungsskizze).

Die angewandte Dokumentationsmethodik orientierte sich an den vom Rheinischen Amt für Boden­denkmalpflege herausgegebenen Richtlinien zur Grabungsdokumentation und beruht somit auf dem Stellensystem. Unter der Stelle 1 wurde das allgemeine Bautagebuch mit Einträgen zur täglichen Arbeitsausführung, Ortsterminen und den nötigen Bauunterlagen geführt. Darüber hinaus erfolgte unter Stelle 1 auch die Definition der übergeordneten Arbeitsstreifen/Arbeitsbereiche (St. 2 – St. 10) sowie der einzelnen archäologisch differenzierbaren Befunde.

Die Zeichnungs- und Fotodokumentation der Planums- und Profilaufnahme erfolgte in der Regel befundorientiert, wobei die Zeichnungsdokumentation der einzelnen Arbeitsbereiche jeweils unter St. 1 aufgeführt wurde (1-11, 1-23, 1-41, 1-97, 1-55, 1-64, 1-101, 1-117, 1-118, 1-123, 1-124, 1-128). Dabei wurden die Planumszeichnungen in befundführenden Abschnitten im M. 1:20, in befundfreien Abschnitten übersichtshalber im M. 1:50 ausgeführt. Die Befund­schichten wurden mit einzelnen Positionsnummern befundorientiert, d.h. unter der jeweiligen Befund-Stellennummer dokumentiert. Die übrigen, keinem archäologisch differenzierten Befund zugehörigen Schichten (anstehender Verwitterungslehm und verwitterte Schotterhorizonte → s. Schichten 1-12ff, 1-24/25, 1-56) wurden unter der Stelle 1 aufgelistet. Im Zuge der Befundbearbeitung wurden sämtliche Funde ebenfalls befundorientiert und sofern möglich schichtgetrennt geborgen.

Nach Abschluss der Feldarbeiten erfolgte die dokumentarische Aufarbeitung der Grabung mit der Erstellung eines technischen Abschlußberichtes einschließlich detaillierter Befundliste, eines Gesamtplanes (M. 1:100), eines Phasenplanes (M. 1:250) sowie der entsprechenden Listen (Fotolisten, Einzelfundlisten) und Formblätter (Formblatt 1, Formblatt 2, Kontrollblatt). Die geborgenen Funde wurden gesäubert, beschriftet und magazingerecht verpackt und nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber dem Rheinischen Landesmuseum übergeben. Die geborgenen HK-Proben wurden dem R.A.B. ausgehändigt.


II.Archäologische Befundlage

II.1.Regionalgeologisch-bodenkundlicher Überblick

Das Grabungsareal liegt im Bereich des paläozoischen Schiefergebirgsockels, der im Bereich von Gressenich zum altpaläozoischen Kern des Venn Sattels gezählt wird. Das nordwestliche Vorland des Hohen Venn wird von devonischen und karbonischen Kalken, Dolomiten und Sandsteinen aufgebaut. Die Hochfläche des nördlichen Vennvorlandes dacht in nördlicher Richtung zum Indetal ab und ist im Bereich des Untersuchungsgebietes durch das Omerbachtal und das Wehebachtal stark zergliedert. Durch diese im Tertiär und Quartär wiederum ausgefüllten grabenartigen Einbrüche greift das nördliche Flachland in den Gebirgssockel ein. Die Täler sind heute mit den Verwitterungsprodukten der anstehenden devonisch-karbonischen Schiefer und Sandsteine aufgefüllt. Die paläozoischen Schiefer verwittern zu einer tonig-lehmigen Masse, die an den Gehängen in Form von Hangschuttdecken verschwemmt werden und so auch das Anstehende der Talflanken verhüllen können. Im Arbeitsgebiet bilden die roten Verwitterungslehme des devonisch-karbonischen Sandsteins und die grau-gelben Verwitterungstone des Schiefer den Untergrund. Stellenweise ist in den Befunden auch der stark verwitterte Schiefer oder Sandstein angeschnitten. Weiterhin ist in den abgelagerten Hangschuttdecken des Arbeitsgebietes die Einmischung von Löss zu beobachten gewesen. Als Bodentyp hat sich eine Braunerde aus pleistozän umgelagerten Lösslehm über pleistozänen tonig-sandigen Solifluktionsdecken gebildet.

Hinsichtlich des feinstratigraphischen Geländeaufbaues lassen sich einerseits anhand der Beobachtungen während der Grabung sowie andererseits anhand eines zuvor durchgeführten geologischen Bodengutachtens folgende Aussagen treffen:

Auszug aus dem geologischen Bohrgutachten von Dipl.-Ing. W. Steffens, Geologischer Dienst NRW, Krefeld):

Im Untersuchungsareal bilden mitteldevonische und karbonische Tonsteine, Sandsteine und Konglomerate der sog. Friesenrather Schichten den geologischen Untergrund. Über diesen oberflächennah anstehenden Schichten entstanden aus den anstehenden Gesteinen (Dolomit, Kalk- und Mergelsteine) flach- bis mittelgründige Braunerden mit einer Mächtigkeit zwischen 0.10 m – 0.30 m (B 31 → im Bereich eines Sandsteinrückens) bzw. 0.50 m – 0.90 m (B 32 → im nördlichen Flächenbereich). Da der Tonstein in westlicher Orientierung tiefgründig verwittert ist, haben sich hier mächtige Pseudogley-Braunerden (1.00 m – 1.80 m mächtig) mit schwacher Staunässe gebildet (S-B 32).

Dementsprechend war im Planum I eine stark unregelhafte Verbreitung der anstehenden Sedimente zu beobachten. Während in Teilbereichen der Fläche eher lehmige, unterschiedlich stark mit anstehenden Schottern durchsetzte Schichthorizonte (Verwitterungslehme) angeschnitten waren, zeichneten sich andere Flächenbereiche durch weitflächige und/oder auskeilende Schotterhorizonte aus. Hinsichtlich der Lage der angeschnittenen archäologischen Befunde war dabei feststellbar, dass diese in ihrer überwiegenden (fast ausschließlichen) Mehrheit in den Bereichen angetroffen wurden, die eine eher lehmige, dennoch schotterdurchsetzte Sedimentation aufwiesen.


II.2.Technische Stellen

Insgesamt wurden im Zuge der Maßnahme 10 technische Stellen/Arbeitsbereiche definiert:

St. 1 Grabungstagebuch
St. 2 Arbeitsbereich im südwestlichen und südlichen Flächenbereich
Ausmaße: Länge (SW/NE): ca. 71 m – Breite (NW/SE): zw. 8 m – 11 m
Dokumentation: Planum I (M. 1:20): DIN A3, Blatt-Nr. 1 bis 12, 15 bis 18
Planum I (M. 1:50): DIN A3, Blatt-Nr. 13, 14
Teilflächenprofil (M. 1:20): DIN A3, Blatt-Nr. 19; Fotos
Befunde: St. 11 bis St. 34, St. 48
St. 3 Arbeitsbereich im nordöstlichen und nördlichen Flächenbereich
Ausmaße: Länge (SW/NE): ca. 45 m – Breite (NW/SE): max. 21 m
Dokumentation: Planum I (M. 1:20): DIN A3, Blatt-Nr. 21 bis 24, 60 bis 80
Befunde: St. 35 bis St. 47, St. 118 bis St. 136
St. 4 Arbeitsbereich im südwestl. Flächenbereich (Bereich zw. St. 2 u. St. 5)
Ausmaße: Länge (SW/NE): ca. 38.50 m – Breite (NW/SE): ca. 12 m
Dokumentation: Planum I (M. 1:20): DIN A3, Blatt-Nr. 7 bis 13, 26 bis 42, 44, 45
Befunde: St. 49 bis St. 80
St. 5 Arbeitsbereich im südwestlichen Flächenbereich (Bereich zw. St. 4 und Asphaltweg)
Ausmaße: Länge (SW/NE): ca. 33 m – Breite (NW/SE): max. ca. 16.50 m
Dokumentation: Planum I (M. 1:20): DIN A3, Blatt-Nr. 32 bis 34, 40, 43 bis 59
Befunde: St. 81 bis St. 117
St. 6 Arbeitsbereich im mittleren, nördlichen Flächenbereich (südwestl. Anschluß an St. 3)
Ausmaße: Länge (SW/NE): ca. 70 m – Breite (NW/SE): ca. 17 m
Dokumentation: Planum I (M. 1:20): DIN A3, Blatt-Nr. 81 bis 122, 133
Befunde: St. 137 bis St. 158, St. 160 bis St. 181, St. 187, St. 188
St. 7 Arbeitsbereich im mittleren südlichen Flächenbereich (südl. Anschluß an St. 6)
Ausmaße: Länge (SW/NE): ca. 60.50 m – Breite (NW/SE): ca. 10 m
Dokumentation: Planum I (M. 1:20): DIN A3, Blatt-Nr. 127, 128, 131
Planum I (M. 1:50): DIN A3, Blatt-Nr. 123 bis 126, 129, 130
Befunde: St. 182 bis St. 186
St. 8 Arbeitsbereich im südwestlichen Flächenbereich (südwestl. Anschluß an St. 6 + St. 7)
Ausmaße: Länge (SW/NE): ca. 25 m – Breite (NW/SE): ca. 10 m
Dokumentation: Planum I (M. 1:50): DIN A3, Blatt-Nr. 130
Befunde: -
St. 9 Arbeitsbereich im nordöstlichen Flächenbereich (vollständige Freilegung der Baukörper)
Ausmaße: St. 9a: Länge (SW/NE): ca. 15 m – Breite (NW/SE): zw. 8 m - 11m
St. 9b: Länge (SW/NE): ca. 12.75 m – Breite (NW/SE): ca. 3.75 m
Dokumentation: Planum I (M. 1:50): DIN A3, Blatt-Nr. 132, 133
Befunde: -
St. 10 Arbeitsbereich/Kanalgraben im nordöstlichen Straßenanschluß
Ausmaße: Länge (SW/NE): ca. 10 m (begleitend beobachtet)
Dokumentation: Profil → s. St. 159
Befund: St. 159
Tab. 1: Technische Stellen


Während im Arbeitsbereich St. 2 noch sämtliche, im Planum angeschnittenen Befunde auch im Profil untersucht wurden, wurde die weitergehende Befunduntersuchung in den übrigen Arbeitsbereichen durch das R.A.B. stark minimiert. Teilweise wurde auf eine Profiluntersuchung sogar vollständig verzichtet. Ebenso wurde die im Arbeitsbereich St. 2 und tw. im Arbeitsbereich St. 4 noch durchgeführte ganzflächige Dokumentation der im Planum angeschnittenen natürlich anstehenden Schichthorizonte im Verlauf der Grabung vollständig aufgegeben.

Dennoch lässt sich festhalten, dass die archäologisch relevanten Befunde fast ausschließlich nur in den Bereichen festgestellt wurden, in denen im Planum ein eher lehmiges Sediment angeschnitten war. Fraglich bleibt, ob diese markante Befundverteilung bzw. Befundbeschränkung auf bestimmte Bodenverhältnisse eine Widerspiegelung des tatsächlichen Siedlungsgeschehens darstellt, oder ob es sich hierbei um eine erhaltungsbedingt verfälschte Befundsituation handelt; denn denkbar ist, dass potentielle Befunde im Bereich von auskeilenden Schotterhorizonten oder Schotterlinsen ursprünglich weniger stark, nur bis auf die Oberkante der Schotterkörper abgetieft waren, so dass sie jetzt im auf Höhe der Oberkante der Schotterhorizonte angelegten Planum nicht mehr erkennbar waren.


II.3.Archäologische Befunde

Während der archäologischen Untersuchung wurden insgesamt 188 Stellen vergeben. Dabei handelt es sich um 10 technische Stellen (s.o.) sowie um 146 vorbehaltlich als archäologisch relevant eingestufte Einzelbefunde. Bei den übrigen 32 zunächst ebenfalls als Befunde definierten Verfärbungen/Strukturen handelt es sich entweder um rezente, verm. mit dem 2. Weltkrieg zusammenhängende Störungsbereiche (13 Befunde → St. 25, 27, 48, 62, 74, 75, 87, 88, 134, 136, 148, 149, 162), um geologisch bzw. biologisch entstandene Strukturen (8 Befunde → St. 24, 47, 59, 79, 80, 100, 101, 106) oder aber Einzelbefunde, die im Profil entweder nicht identifizierbar waren (4 Pseudobefunde → St. 12, 26, 55, 60) oder deren archäologische Relevanz nicht eindeutig gesichert ist (7 undefinierbare Schichtreste → St. 19, 23, 33, 109, 122, 125, 178). In den Befundkatalog wurden der Vollständigkeit halber sämtliche definierten Befunde aufgenommen.


II.3.1.Römische Siedlungsbefunde

Die meisten der als archäologisch relevante Siedlungsbefunde eingestuften Befunde lassen sich in einer ersten Bewertung vorbehaltlich in die Römerzeit datieren und damit dem hier vermuteten römischen vicus zuordnen. Neben zahlreichen pfostenartigen Befunden (83 Befunde) handelt es sich dabei um größere grubenartige Strukturen (50 Befunde), einige mit Schotterbruch verfüllte Fundamentgräben (3 Befunde) bzw. Mauerrelikte (1 Befund) sowie um sonstige nicht eindeutig definierbare Strukturen (8 Befunde). Die vorläufig römische Datierung der meisten Befunde beruht dabei in erster Linie auf dem geborgenen Fundmaterial, wobei anzumerken ist, dass aufgrund der Minimierung des Untersuchungsumfanges (Verzicht auf weitergehende Profiluntersuchung insbesondere bei den innerhalb der Arbeitsbereiche St. 6 und 7 angeschnittenen Befunden) aus zahlreichen Befunden kein entsprechend datierendes Fundmaterial geborgen werden konnte, so dass die Zuordnung dieser Befunde zur römischen Siedlungsphase lediglich bedingt sedimentologisch (gleichartige Verfüllung) oder aber aufgrund ihrer Lage innerhalb der Fläche bzw. ihres allgemeinen Charakters erfolgen konnte. Gleiches gilt für solche Befunde, die zwar vollständig untersucht wurden, in deren Verfüllung jedoch keinerlei zeitlich bestimmbares Fundmaterial vorhanden war. Für die römerzeitliche Datierung der einzelnen Befunde wurde dabei neben eindeutig bestimmbarem Keramikmaterial auch nicht näher bestimmbarer Ziegel- bzw. Schieferbruch und Metall- sowie Schlackenreste (Glasschlacke und Metallschlacke) berücksichtigt. Einschränkend ist hierbei jedoch darauf hinzuweisen, dass das entsprechende Fundmaterial durchaus auch sekundär eingelagert sein kann, zumal sämtliche Befunde in der Regel eine insgesamt sehr locker gebundene und zudem meist mit einem relativ hohen Humusanteil durchmischte Verfüllung aufwiesen. Hierzu ist jedoch wiederum anzumerken, dass die Durchmischung mit Humuspartikeln einerseits durch entsprechende bioturbate Einlagerungen bedingt war (die Befundverfüllung war oft mit Wurzelfäden durchzogen), andererseits jedoch sicherlich auch - bedingt durch die stratigraphisch hohe Lage unmittelbar unterhalb des Humushorizontes - auf die für eine saubere Planumserstellung schwierigen Bodenverhältnisse zurückgeführt werden muß, die wiederum zur Folge hatten, dass beim maschinellen Bodenabtrag aufgrund der zahlreichen sowohl im anstehenden Boden als auch in den einzelnen Befunden eingelagerten Schotteranteile zumindest im Planum eine entsprechende Sedimentvermischung unvermeidlich war.

Aus bodenkundlicher Sicht (Fr. Gerlach/R.A.B., B. Kopecky, Büro für Bodenkunde, Alfter) scheinen allerdings gerade die oben angeführten Verfüllungsmerkmale (lockere Bindung, wenig hohe Dichte, starke Humusdurchmischung, dazu nicht vorhandene oder minimal feststellbare Vergleyungs-erscheinungen) bei einigen Befunden zumindest einer archäologischen, hier römerzeitlichen Datierung zu widersprechen. In diesem Zusammenhang sollte jedoch auf die weitgehend gleichartigen Befundverhältnisse während der Grabung von 1980 hingewiesen werden (mündl. Mitt. Th. Vogt/RAB).

Anhand bestimmter Kriterien (insbesondere typologisch bestimmbares Fundmaterial, daneben aber auch stratigraphische Befundverhältnisse, Verfüllung, Lage und/oder Charakter) war es möglich, die trotz der bodenkundlichen Bedenken vorbehaltlich als römerzeitlich eingestuften Befunde - teilweise zumindest - zwei zeitlich aufeinander folgenden Siedlungsphasen zuzuweisen. Die im Zuge der Sachstandsermittlung prognostizierte und während der Grabungsarbeiten im östlichen Flächenbereich (Arbeitsbereich St. 3) zunächst offensichtlich auch bestätigte Existenz älterer eisenzeitlicher Siedlungsstrukturen, konnte nach einer genauen Analyse des aus den entsprechenden Befunden geborgenen Fundmaterials nicht bestätigt werden. Dies bedeutet, dass die ältesten im Untersuchungsgelände festgestellten Befunde tatsächlich „nur“ bis in die frührömische Kaiserzeit (1., mgl. 1./2. Jahrhundert) zurückreichen.

Die der nachfolgenden jüngeren Siedlungsphase zugewiesenen Befunde datieren hingegen mindestens in die mittlere Kaiserzeit (2./3., eher 3. Jahrhundert), reichen zeitlich jedoch vermutlich bis in die späte Kaiserzeit (4. Jahrhundert).

Insgesamt ergab sich anhand o.g. Bewertungskriterien für die als archäologisch relevant gewerteten Befunde folgende chronologische bzw. befundtypologische Einordnung (s. auch Tab. 1):

Funddatierte Befunde:

  1. Befunde, die aufgrund des eingelagerten Fundmateriales der frührömischen Siedlungsphase zugewiesen werden können → Dat. Code 1105/1106:
    St. 13, 14, 22, 36, 37, 40, 46, 51, 58, 66, 69/97, 91, 94, 112, 114, 115,
    116, 120, 123, 175, 181, 182, 184

  2. Befunde, die aufgrund des eingelagerten Fundmateriales der spätrömischen Siedlungsphase zugewiesen werden können → Dat.-Code 1109/1115:
    St. 15, 93

  3. Befunde, die aufgrund des eingelagerten Fundmateriales ohne weitere Differenzierung nur allgemein der römischen Siedlungsphase zugewiesen werden können → Dat.-Code 1101:
    St. 11, 16, 28, 29, 31, 32, 49, 52, 53, 54, 56, 57, 61, 64, 67, 68, 70b, 81,
    82, 84, 85, 86, 89, 96, 98, 99, 103, 104, 107, 110, 111, 113, 118, 121,
    124, 126, 127, 129, 132, 140, 141, 150, 151, 152, 153, 155, 156, 157,
    158, 159, 161, 163, 164, 165, 170, 171, 174, 177, 179, 180, 188

  4. Befunde, die zwar zeitlich indifferentes Fundmaterial enthielten, aufgrund ihres Sedimentes und/oder ihrer Lage bzw. ihres Charakters jedoch der frühröm. Siedlungsphase angehören → Dat.-Code 1101/mgl. 1106:
    St. 17, 18, 20, 21, 34, 35

  5. Befunde, die zwar zeitlich indifferentes Fundmaterial enthielten, aufgrund ihres Sedimentes und/oder ihrer Lage bzw. ihres Charakters jedoch der spätröm. Siedlungsphase angehören → Dat.-Code verm. 1109:
    St. 108

Fundleere Befunde:

  1. Befunde, die aufgrund ihres Sedimentes und/oder ihrer Lage bzw. Charakters der frührömischen Siedlungsphase zugeweisen werden können → Dat. Code 1101, mgl. 1106:
    St. 38, 39, 41, 42, 43, 44, 45

  2. Befunde, die aufgrund ihres Sedimentes und/oder ihrer Lage bzw. Charakters der spätrömischen Siedlungsphase zugeweisen werden können → Dat. Code verm. 1109:
    St. 92, 105

  3. Befunde, die aufgrund ihres Sedimentes und/oder ihrer Lage bzw. Charakters ohne Differenzierung nur allgemein der römischen Siedlungsphase zugeweisen werden können → Dat. Code verm. 1101:
    St. 30, 50, 70a, 128, 131, 133, 135, 144, 146, 154, 166, 167, 168, 169,
    172, 173, 176, 183, 185, 187

Befunde, die zwar als arch. relevante Befundstrukturen gewertet werden können/müssen, aber weder durch Funde noch sedimentologisch und/oder aufgrund ihrer Lage bzw. ihres Charakters der römischen Siedlungsphase eindeutig zugewiesen werden können, wobei natürlich eine entsprechende römerzeitliche Datierung auch dieser Befunde nicht unbedingt auszuschließen ist → Dat. Code 101:
St. 63, 65, 71, 72, 73, 76, 77, 78, 83, 90, 95, 102, 117, 119, 130, 137,
138, 139, 142, 143, 145, 147, 160, 186

  frühe Siedlungsphase spätere Siedlungsphase römisch allgemein unbekannt
Pfosten 17/18/20/21/34, 36, 38, 39, 40, 41/42/43/44/45, 91, 94, 112, 114, 115, 116 - 28/29/30/31, 49, 52, 56, 61, 64, 67, 68, 70a/b, 81, 82, 86, 89, 96, 99, 103, 104, 107, 110, 111, 113, 124/128/129/131/132/ 133/135, 151/152/153/ 154/155/156/176, 157, 161, 165, 166, 167, 185, 187, 188 63, 65, 71, 72, 73, 76, 77, 78, 83, 90, 95, 102, 117, 119, 130, 137, 138, 139, 142, 145, 160
Gruben 35, 37, 46, 51, 58, 66, 69/97, 120, 123, 175, 181, 182, 184 93 16, 32, 50, 53, 54, 57, 84, 85, 98, 118, 121, 126, 127, 140, 141, 144, 146, 150, 158, 159, 163, 164, 171, 173, 174, 177, 179, 180, 183 143, 147, 186
Mauern - 15, 92/105/108 -  
Sonstige 13, 14, 22 - 11, 168/169/170/172  
Tab. 2: chronologisch-typologische Auflistung der archäologisch relevanten Befundstrukturen

II.3.1.1  Frührömische Siedlungsphase (1./2. Jahrhundert)

Der frührömischen Siedlungsphase wurden insgesamt 36 Befunde (23 funddatierte Befunde, 13 aufgrund o.g. Bewertungskriterien zugeordnete Befunde) zugewiesen. Im einzelnen handelt es sich hierbei um 20 pfostenartige Befunde, 13 grubenartige Befunde sowie um eine gräbchenartige Struktur (St. 22) und einen nicht eindeutigen, flächig ausgebildeten Schichthorizont (St. 13/14), der jedoch eindeutig frührömische Funde (darunter die beiden einzigen in der Fläche gefundenen Schmuckstücke; St. 13: gestreckte Fibel mit Hülsenscharnier; St. 14: Spiralfibel mit unterer Sehne sowie indifferente Keramik) enthielt und vorbehaltlich als kleinflächige Planierung interpretiert werden kann. In ihrer Verteilung lagen die frührömischen Befunde inselhaft über die gesamte untersuchte Fläche verstreut, was darauf schließen lässt, dass die frührömische Besiedlung sich - offensichtlich im Gegensatz zu der spätrömischen Siedlungsphase - nicht auf ein bestimmtes Areal konzentrierte sondern eine gesamtflächige Ausdehnung aufwies.

Geordnete und damit rekonstruierbare Siedlungsstrukturen lagen für die frührömische Siedlungs-phase lediglich in Form von drei Befundgruppen vor, die vorbehaltlich als zusammengehörige Befundensembles gewertet werden können und tw. Reste ehemaliger Baustrukturen darstellen.

So lässt sich im südwestlichen Flächenbereich eine geradlinig in WSW/ENE-Orientierung angeordnete Pfostenreihung (St. 17, 18, 20, 21, 34) rekonstruieren, der möglicherweise eine annähernd gleichorientiert verlaufende gräbchenartige Struktur zugeordnet werden kann. Möglicherweise lässt sich dieses Befundensemble als Pfostenwand mit nördlich vorgelagerter Traufrinne interpretieren, wobei die südliche Ergänzung des so postulierten Gebäudes sich in der Fläche nicht abzeichnete, was jedoch wiederum durch die hier vorliegenden Bodenverhältnisse (Grobschotterhorizonte) bedingt sein könnte (ehemals bis auf die Schotterhorizont abgetiefte Pfosten, die im Planum nicht mehr erhalten waren). Die Datierung der gräbchenartigen Struktur beruht auf einem in die Verfüllung eingelagerten Randfragment eines Halterner Topfes (22-71/1). Hinzu kommt, dass der Befund im westlichen Befundbereich von einem flächigen Schichthorizont (Schicht 1-27 bzw. 15-21) überlagert wurde, der insgesamt zwar relativ stark humos durchsetzt und im SE-Profil EF/St. 15 vom aufliegenden Humushorizont nicht differenzierbar war, gleichzeitig jedoch das Einbettungssediment einer rudimentär erhaltenen Bruchsteinmauer (s.u. St. 15) darstellte, die wiederum in ihrer regelmäßigen Steinsetzung stark an entsprechende Mauerbefunde der Grabung von 1980 erinnerte und durch das aus dem unmittelbaren Mauerbereich geborgene Fundmaterial (u.a. Mayener Ware) vorbehaltlich in die spätkaiserzeitliche Siedlungsperiode eingeordnet werden kann (hierzu s. einschränkende Anmerkung unten). Zur Datierung der genannten Pfostenreihe lässt sich anführen, dass der im Planum I ebenfalls von dem genannten Schichthorizont überlagerte Pfostenbefund St. 34 aufgrund seiner stratigraphischen Lage ebenso wie der Befund St. 22 eindeutig vor die spätkaiserzeitliche Siedlungsphase datiert. Die aus den Pfostenfüllungen geborgenen, wenig aussagefähigen Funde (Keramikfragmente, Metall, Ziegel-/Schieferbruch, Schlacke) ermöglichen in der Regel eine nicht weiter differenzierte Datierung in die Römerzeit. Als möglicher Hinweis auf eine eher frührömische Datierung ist allerdings ein schmaler Bandrand (18-16) anzuführen, der typologisch in das 1./2. Jahrhundert gehört. Eine aus dem Befund St. 34 geborgene Münze ist leider derart stark abgerollt, dass keine Einzelheiten mehr erkennbar sind.

Einen frührömischen Siedlungsbereich stellt auch eine Gruppe mit mehreren pfosten- bzw. grubenartige Befunde (St. 35, 36, 37, 38, 39, 40) im östlichen Flächenbereich dar, die neben zeitlich indifferenten römischen Funden auch eindeutig frührömische Keramikfunde aufwiesen, darunter Fragmente von Halterner Töpfen (36-18; 37-7/1), Töpfen mit abgesetztem Hals und nach außen umgelegtem Rand (37-17/2, 37-17/3) sowie einen Dreiecksrand vom Typ Hofheim 62 (37-17/6). Daneben fanden sich auch einzelne nicht eindeutig bestimmbare Keramikfragmente (37-17/9, 40-14), die einen eher archaischen/eisenzeitlichen Eindruck erwecken und möglicherweise als einheimische Produktionsware gewertet werden können.

Möglicherweise gehört auch eine ebenfalls im östlichen Flächenbereich festgestellte Pfostengruppe (St. 41 bis St. 45) in die frührömische Siedlungsphase. Die Anordnung der Pfosten lässt auf eine kleinräumige Baustruktur schließen, die, obwohl im Planum unvollständig, als ein 6-Pfostenbau gedeutet werden kann. Die römerzeitliche Datierung dieses Gebäudegrundrisses scheint durch den in einigen der Pfosten eingelagerten Ziegel- und Schieferbruch bestätigt. Die Tatsache, daß der Gebäudegrundriß sowohl in Form als auch in Größe in eisenzeitlich/einheimischer Tradition steht, lässt vorbehaltlich auf eine frührömische Datierung des Gebäudes schließen. Dieser zeitliche Ansatz wird u.a. auch durch die Befundnähe zu anderen funddatiert frührömischen Siedlungsstrukturen im östlichen Flächenbereich (s. Befundensemble St. 35 bis St. 40 sowie Befunde St. 46, 120, 123) untermauert.

Der Befund St. 46 ist durch das Randstück eines zylindrischen Bechers (46-16/1), der Befund St. 120 durch Fragmente von zwei Töpfen mit abgesetztem Hals und umgelegtem Rand (120-20, 120-22/2) sowie einen Bandrand (120-22/1), der Befund St. 123 schließlich durch einen Doliumrand (123-26) datiert.

Im mittleren Flächenbereich lassen sich drei größere grubenartige Befunde (St. 175, 182, 184) anhand des Fundmateriales ebenfalls der frührömischen Siedlungsphase zuweisen. Aus dem Befund St. 175 stammt das Randfragment einer Reibschüssel mit Vertikalrand (175-11/1) sowie ein nicht näher differenzierbares, vorgeschichtlich anmutendes Keramikfragment (175-11/2), das ebenso wie entsprechende Funde aus den Befunden St. 37, 40, 66, 91, 94, 112, 132 als möglicher Hinweis auf eine einheimische Produktionsstätte gewertet werden kann (37-17/9; 40-14; 66-7/1; 91-10, 94-20; 112-16/1; 132-7). Die Grube St. 182 wird wiederum durch Fragmente von Töpfen mit abgesetztem Hals und umgelegtem Rand datiert, der Befund St. 184 wies u.a. einen für das 1./2. Jahrhundert typischen relativ breit ausgebildeten und mit einem Standring versehenen Gefäßboden auf.

Die übrigen frührömisch datierten Befunde (St. 51, 58, 66, 69/97, 91, 94, 114, 115, 116?, 181) liegen bis auf den Befund St. 181 (datiert durch einen Horizontalrand) ausschließlich im westlichen Flächenbereich, lassen, auch unter Berücksichtigung der zahlreichen, ebenfalls hier angeschnittenen, zeitlich nicht näher differenzierbaren römerzeitlichen Befunde keine eindeutig greifbaren Siedlungsstrukturen erkennen (s. Phasenplan).

Die aus den frührömischen Befunden geborgene Keramik (sowohl rauwandige als auch glattwandige Ware, Firnisware und Terra Sigillata) belegt an typologisch datierbaren Gefäßformen u.a. ein Dolium (51-7, 58-21), zwei Halterner Töpfe (51-14/2, 97-25/2), Bandrandgefäße (51-27/4, 58-37/1, 115-13/1, 115-13/2, 116-7/2), eine Reibschüssel mit Vertikalrand (58-37/4), zwei Näpfe mit kalottenförmiger Wandung (58-37/6, 97-17/2), mehrere Töpfe mit abgesetztem Hals und umgelegtem Horizontalrand (94-19, 97-7/1, 97-17/10, 97-17/11, 114-12/3), einen Teller mit schräg aufsteigender Wandung und ausschwingendem Rand (97-7/2). Daneben fand sich in einigen Befunden wiederum vermutlich einheimische Produktionsware (66-7/1, 91-10, 94-20).

Hinsichtlich der Verfüllung der frührömisch datierten Befunde ist anzufügen, dass diese insgesamt sehr locker gebunden war und einen unterschiedlichen, meist jedoch relativ hohen Humusanteil aufwies (s.o.). Darüber hinaus enthielt die Verfüllung teilweise zumindest auch Brandlehm- und Holzkohlepartikel, die eine entsprechende archäologische Bewertung der Befunde untermauern. Zur möglichen Abklärung/Absicherung der Datierung wurde einigen dieser Befunde (St. 46, 51, 58, 66, 97, 120, 123, 126) Holzkohlematerial entnommen und dem R.A.B. übergeben.


II.3.1.2  Spätrömische Siedlungsphase (2./3. – 4. Jahrhundert)

Die spätere bis spätrömische Siedlungsphase war innerhalb des Untersuchungsgeländes mit vorbehaltlich fünf Befunden deutlich schlechter belegt als die frührömische Siedlungsphase und beschränkte sich - ganz im Gegensatz zu der älteren Siedlungsphase - offensichtlich ausschließlich auf den westlichen, hangaufwärts gelegenen Flächenbereich. Hierzu ist jedoch einschränkend anzumerken, dass bedingt durch die Tatsache, dass eine Zugehörigkeit der zahlreichen, zeitlich nicht näher differenzierbaren römischen Befunde sowie der undatierbaren Befunde letztendlich nicht auszuschließen ist, dieses Siedlungsbild durchaus auch trügerisch sein kann.

Allerdings weisen die Befunde der spätrömischen Siedlungsphase einen vollständig unterschiedlichen Charakter auf. Während es sich bei den frührömischen Befunden nämlich in erster Linie um pfosten- und grubenartige Befunde handelt, sind die Befunde St. 92/105/108 als mit grobem Schotterbruch angefüllte Fundamentgräben (verm. Fundamente für Schwellbalkenbauten) und der Befund St. 15 als rudimentär erhaltener Restbefund einer regelmäßig gesetzten Bruchsteinmauer zu interpretieren. Hinzu kommt ein sehr tief reichender grubenartiger Befund, der ebenso wie der Fundamentgraben St. 92 bereits im Zuge der Sachstandsermittlung erfasst worden war und in der damaligen Interpretation aufgrund seiner rundlichen Form und einer damals erkennbaren randlichen Einfassung mit Bruchsteinen als möglicher Brunnenbefund angesprochen wurde. Die orthogonal zueinander angeordneten Fundamentgräben St. 92/105/108 stellen ein zusammenhängendes Befundensemble dar und können als unvollständiger Grundriß eines rechtwinklig angelegten Raumes/Gebäudes interpretiert werden. Die Fundamente St. 92 und St. 105 verliefen in einem Abstand von ca. 4.80 m parallel zueinander in NNW/SSE-Orientierung und fanden mit dem rechtwinklig verlaufenden Fundamentgraben St. 108 ihren nördlichen Abschluß. In südlicher Orientierung war im Bereich des Untersuchungsgeländes kein entsprechender Gebäude-/Raumabschluß erkennbar. Während der Fundamentgraben St. 92 nach einer erfassten Länge von ca. 9.30 m ohne weitere Anbindung im Planum endete, zog der Fundamentgraben St. 105 in das südwestliche Grabungsprofil ein. Fraglich bleibt, inwieweit sich dieser Fundamentgraben noch in südlicher Erstreckung fortsetzt und ob das im Planum erfasste Ende des Befundes St. 92 einen möglicherweise nur erhaltungsbedingten Zustand wiederspiegelt. Ein bei der Sachstandsermittlung dokumentierter, in diesem Bereich östlich annähernd rechtwinklig ansetzender Befund (damals definiert als stark fraglicher Befund St. 30) war bei den jetzigen Untersuchungen nicht mehr identifizierbar. Stattdessen zeigten sich im östlichen Anschlussbereich an den damaligen Untersuchungsbereich eine unregelmäßige Steinpackung, deren archäologischer Charakter jedoch fraglich bis eher unwahrscheinlich erscheint und die in Verbindung mit den Befunden St. 62/88 eher als rezenter Störungsbereich gewertet wird. Der im nördlichen Endbereich rechtwinklig in WSW/ENE-Orientierung verlaufende Fundamentgraben St. 108 wurde im Planum auf einer Länge von ca. 8.00 m erfasst, zog jedoch über die westliche Grabungsgrenze hinaus fort. Während die Fundamentgräben St. 92 und St. 105 im Planum in den anstehenden Verwitterungslehm eingetieft waren, war der Fundamentgraben St. 108 im westlichen Endbereich in einen humosen, mit HK-Partikeln, Schotterbruch, Ziegelsplitt und calzinierten Knochenpartikeln durchsetzten Schichthorizont (Schicht 108-21) eingetieft, der möglicherweise den Rest eines mit dem aufliegenden Humushorizont vermischten Kulturhorizontes darstellen könnte. Im entlang der westlichen Grabungsgrenze angelegten Befundprofil (Profil GH/St. 108) zeigte sich, dass der Befund unregelmäßig trichterförmig eingetieft war. Die UK konnte wegen des einlaufenden Grundwassers und des daher im unteren Profilbereich ausgebrochenen Profiles nicht erfasst bzw. nicht eindeutig identifiziert werden. Eine eindeutige sedimentologische Abgrenzung zu dem aufliegenden Humushorizont war ebenfalls nicht möglich. Der Befundbereich zeichnete sich hier lediglich durch eine Anhäufung größerer Bruchsteine (mit angewitterten Bruchflächen) und Ziegel-/Schieferbruch ab. Die Tatsache, dass auch im aufliegenden Humushorizont größere Bruchsteine und Ziegel- bzw. Schieferbruch vorhanden waren und seitlich streuten, lässt auf eine mögliche Aufarbeitung des Befundes infolge ackerbaulicher Tätigkeiten schließen. Das Sediment, in dem die Bruchsteine lagen, wies im unteren Profilbereich einsetzende Vergleyungserscheinungen auf. Eine Differenzierung des im Planum erfassten und als Rest einer möglichen Kulturschicht interpretierten Schichthorizontes war im Profil GH nicht möglich. Ähnliche sedimentologische Vagerungsverhältnisse waren auch in dem entlang der westlichen Flächengrenze erstellten Profil CD des Befundes St. 105 feststellbar. Hier war der Befund insgesamt deutlich besser abgrenzbar (kastenförmiges, in den anstehenden Verwitterunsghorizont eingetieftes Befundprofil), die Schotterlage reichte aber wiederum bis in den aufliegenden Humushorizont. Insgesamt war der Befund - insbesondere im oberen Befundbereich - stark humos durchsetzt, was möglicherweise auf die zahlreichen in den Befund einziehenden Pflanzenwurzeln zurückzuführen ist, zumal im unteren Befundbereich Vergleyungserscheinungen erkennbar waren.

Die - auch aufgrund der stratigraphischen Einlagerungsverhältnisse - als vorbehaltlich zu wertende Datierung der Fundamentgräben beruht einerseits auf der aus dem Befund St. 105 geborgenen römischen Keramik sowie andererseits auf der stratigraphischen Überlagerung bzw. Überschneidung des grubenartig eingetieften Befundes St. 93, der sich innerhalb des o.g Raumes/Gebäudes befand und aus dessen Verfüllung außer mehreren Ziegelbruchstücken und Mörtelbrocken auch ein herzförmig profiliertes Randfragment (Datierung frühestens ab Mitte des 2. Jahrhunderts) geborgen wurde. Der im Planum unregelmäßig rundliche Befund St. 93 wies im Profil eine zweigliedrige Struktur auf mit einem beidseitig (verm. umlaufend) trichterförmig eingetieften Außenbereich (mgl. Aushub-/Baugrube), dessen Innenbereich mit einem auffällig locker gebundenen, mit zahlreichen Wurzeln durchzogenem, schwärzlich-humosem, HK-haltigen Material verfüllt war. Die o.g. Funde waren ausschließlich in dem locker gebundenen Verfüllungsmaterial eingelagert. Im äußeren, im Gegensatz zur Innenfüllung deutlich dichter gebundenem Befundbereich fanden sich hingegen lediglich minimale HK-Flitter, Ziegelmehl sowie kleinere Mörtelpartikel. Die im Zuge der Sachstandsermittlung dokumentierte ringartige Befundeinfassung mit größeren Bruchsteinen konnte nicht bestätigt werden. Insgesamt ist die Bewertung des Befundes hinsichtlich seiner funktionalen Bedeutung sowie hinsichtlich seiner hier vorgenommenen römerzeitlichen Datierung und damit letztendlich auch hinsichtlich seiner tatsächlichen archäologischen Relevanz insbesondere wegen der stark aufgelockerten Innenverfüllung unsicher. Sollte es sich bei diesem Befund um eine jüngere Störung handeln, so wäre aufgrund des festgestellten stratigraphischen Überlagerungs- bzw. Überschneidungsverhältnisses der Befunde St. 92/93 auch der vorbehaltlich in die spätrömische Siedlungsphase datierte Gebäudegrundriß (gebildet aus den Fundamentgräben St. 92/105/108) als zeitlich spätere Baustruktur zu werten. Hierzu ist allerdings kritisch anzumerken, dass aus dem gesamten von den Fundamentgräben eingeschlossenen Befundbereich ebenso wie aus dem gesamten Umgebungsbereich keinerlei jünger datierende Fundstücke geborgen werden konnten, die einen entsprechend späteren Datierungsansatz bestätigen könnten. Zur Abklärung der Befunddatierung wurde dem lockeren Verfüllungssediment eine HK-Probe (93-23) entnommen.

Im Innenbereich des von den Fundamentgräben eingefassten Raumes wurden außer dem grubenartigen Befund St. 93 auch noch mehrere pfostenartige Befunde festgestellt. Eine zeitliche und damit mgl. auch funktionale Zuordnung dieser Befunde zu dem spätrömischen Gebäudegrundriß war jedoch nicht feststellbar bzw. nicht erkennbar. Aus der Verfüllung des Pfostenbefundes St. 94 wurde frührömisch datierende Keramik (94-19) geborgen, der Befund St. 107 enthielt ein indifferent römisches Keramikfragment und ein Glasbruchstück, die archäologische Relevanz der Befunde St. 106 und 109 konnte nicht bestätigt werden.

Als Einzelbefund, der aufgrund seiner stratigraphischen Lage und seines Erhaltungszustandes ebenfalls nur vorbehaltlich einer spätrömischen Siedlungsperiode zugewiesen werden kann, ist der rudimentäre Rest eines Mauerbefundes (St. 15) zu nennen, der ohne jegliche Befundanbindung im westlichen Abschnitt des Arbeitsbereiches St. 2 erfaßt wurde. Der erkennbare Restbefund war auf einer Länge von ca. 3.65 m erhalten und bei leicht einbiegendem Verlauf annähernd in N/S-Orientierung ausgerichtet, wobei das südliche Befundende etwas schmaler war als der nördliche Befundbereich. Im Planum wies der Befund eine relativ regelmäßige Struktur aus locker gesetzten, scharfkantig gebrochenen Grauwacken auf, die ohne erkennbares Bindemittel in einen dunkelgraubraunen, locker humosen, mit Schottergeröllen, Sand, Knochen und Keramikfragmenten durchsetzten Lehm (Schicht 1-17/15-21) eingesetzt waren. Dieser aufgrund der Funddurchmischung als möglicher Rest einer römerzeitlichen Kultur- oder Planierschicht interpretierte Schichthorizont war in einem entlang der südlichen Grabungsgrenze angelegten Profil (Profil EF/St. 15) allerdings vom aufliegenden Humushorizont nicht abgrenzbar. Ebenso war die mögliche südliche Fortsetzung des Mauerbefundes hier nicht eindeutig identifizierbar. Die vorgenommene Datierung des Befundes in eine spätkaiserzeitliche Siedlungsphase beruht auf dem aus dem unmittelbaren Umgebungsbereich der Mauer bzw. aus dem einbettenden Schichthorizont geborgenen Fundmaterial (u.a. ein Randfragment aus Mayener Ware) und ist angesichts des schlechten Erhaltungszustandes und des humosen Einbettungshorizontes nur als vorbehaltlich zu werten.


II.3.1.3  Zeitlich nicht näher differenzierbare römische Befunde

Viele der im Zuge der Grabungsarbeiten festgestellten und definierten Befunde ließen sich aufgrund des eingelagerten Fundmateriales (Keramikfragmente, Metall- und Schlackereste, Ziegel- bzw. Schieferbruch) zwar allgemein als römisch einordnen, aber, da das Fundmaterial typologisch nicht weiter differenzierbar war, den o.g. Siedlungsphasen nicht eindeutig zuordnen. In ihrer Verteilung streuten diese allgemein römisch datierten Befunde über die gesamte Fläche, was möglicherweise darauf schließen lässt, dass diese doch eher der älteren Siedlungsphase zugewiesen werden können. Neben größeren grubenartigen Befunden handelte es sich hierbei insbesondere um zahlreiche pfostenartige Befunde. Dabei zeichnete sich im westlichen Flächenbereich (leicht südöstlich des spätrömisch datierten Gebäudegrundrisses) eine gewisse Konzentration pfostenartiger Befunde ab, die jedoch auch in möglicher Anbindung an entsprechende frührömisch datierte Befunde keine rekonstruierbare Baustruktur erkennen ließ. Zwei im mittleren bzw. im östlichen Flächenbereich angeschnittenen Pfostengruppen lassen sich hingegen vorbehaltlich als unvollständig erhaltene Grundrisse langgestreckter Pfostenbauten interpretieren.

Der größere dieser Gebäudegrundrisse (angesprochen als Hausgrundriß 3) wird durch die pfostenartigen Befunde St. 151/152/153/154/155/156/mgl. 176 gebildet. Je nachdem, ob auch der Befund St. 176 dem Gebäudegrundriß zugeordnet werden kann, variiert der Gebäudegrundriß sowohl in Größe als auch in seiner Form und Orientierung. Bei der hier vorgeschlagenen Rekonstruktion würde sich ein langgestreckter SW/NE-orientierter Pfostenbau von 12.50 m Länge und ca. 5.40 m Breite ergeben. Die römerzeitliche Datierung ergibt sich aus dem in die Befunde St. 151, 152 (vgl. Funde aus St. 17/Sachstandsermittlung), 153, 155, 156 eingelagerten Fundmaterial (darunter Keramikfragmente, Eisen- und Glasschlacke) sowie aus der Tatsache, dass das Verfüllungssediment teilweise zumindest pseudovergleyt ist.

Der ca. 43.50 m ostnordöstlich gelegene Gebäudegrundriß (angesprochen als Hausgrundriß 2, bestehend aus den pfostenartigen Befunden St. 124/128/129/131/132/133/135) weist im Vergleich mit dem Hausgrundriß 3 eine leicht nördlich verdrehte WSW/ENE-Ausrichtung auf und ist mit einer erfassten Länge von ca. 9.40 m und einer Breite von ca. 6.50 m möglicherweise etwas kürzer und etwas breiter als der zuvor genannte Hausgrundriß. Hierzu ist allerdings anzumerken, dass sich der Hausgrundriss 2 durchaus in westlicher Richtung noch weiter fortsetzen könnte. Die römerzeitliche Datierung ergibt sich aus dem in den Befunden St. 124/133 eingelagerten Ziegelbruch sowie der aus den Befunden St. 129/132 geborgenen Keramik. Möglicherweise kann das aus dem Befund St. 132 geborgene vorgeschichtlich/eisenzeitlich wirkende Keramikfragment als Hinweis auf eine frührömische Datierung dieses Hausgrundrisses gewertet werden.

Eine weitere, in Arbeitsbereich St. 2 erfaßte Pfostenreihung (St. 28/29/30/31) lässt sich funktional nicht weiter interpretieren. Der in den Befunden St. 28, 29 und 31 eingelagerte Ziegelbruch ermöglicht eine vorbehaltliche Datierung in die Römerzeit.

Die übrigen allgemein römisch datierten grubenartigen Befunde lassen sich, auch aufgrund der Beschränkung auf die Planumsaufnahme, nicht weiter beurteilen. Erwähnenswert ist jedoch, dass die im Profil untersuchten grubenartigen Befunde St. 32, 57 und 126 ebenso wie die frührömisch datierten Grubenbefunde St. 58 und 123 sehr tief ausgehoben waren. Als besondere Funde sind einige aus den Befunden St. 63, 67, 70, 156 geborgenen Obsidianartefakte zu nennen, die jedoch, da sie keine weitergehenden Modifizierungen aufweisen, lediglich als Grundformen anzusprechen sind. HK-Proben wurden den Befunden St. 32, 126, 140, 151, 155 entnommen.


II.3.2.Undatierte Befunde

Die undatierbaren Befunde wiesen in ihrem Verfüllungssediment keinerlei Material auf, dass auf eine mögliche Zuordnung zu der römischen Siedlungsphase schließen lässt. Außer einigen größeren, möglicherweise grubenartigen Befunden (St. 143, 147, 186) handelte es sich bei den undatierbaren Befunden um kleinere pfostenartige Befunde (St. 65, 72, 90, 95, 102, 117, 119, 130, 139, 142, 145) sowie um kleinere Befunde, deren tatsächliche Befundrelevanz oft nicht gesichert ist (z.B. St. 63, 71, 73, 76, 77, 78, 83, 137, 138, 169). Weitergehende Aussagen zu diesen Befunden sind nicht möglich.


II.3.3.Störungen

Außer den rein archäologischen Befunden dürfen auch einige Befunde nicht unerwähnt bleiben, die als Störungsbereiche (verm. Schützengräben in Verbindung mit dem 2. Weltkrieg; s.o.) interpretiert werden. Dabei handelte es sich um meist langgestreckte, teilweise rechtwinklig zueinander angeordnete, grabenartige Strukturen mit mehr oder weniger kompakten Steinpackungen an der Oberkante (St. 25, 27, 62, 74, 75, 87, 88, 136), die während der Feldarbeiten zunächst als mögliche Mauerstrukturen aufgenommen und dokumentiert wurden. Diese Interpretation stellte sich jedoch durch den Anschluß des Befundes St. 74/75 an eine durch entsprechende Funde eindeutig neuzeitlich datierbare Störungszone St. 136 als Trugschluß heraus. Die Tatsache, dass die Steinpackungen immer innerhalb des Humushorizontes eingebettet waren, könnte möglicherweise auch entsprechende Zweifel hinsichtlich der tatsächlichen archäologischen Relevanz der Fundamentstrukturen St. 92/105/108 sowie der Mauerstruktur St. 15 untermauern.


III.Zusammenfassung der Ergebnisse

Zusammenfassend lassen sich anhand der durchgeführten Untersuchungen hinsichtlich der Besiedlungsgeschichte für das Erschließungsgebiet „Bovenheck“ folgende Aussagen treffen:

Im untersuchten Grabungs-/Planungsareal wurden vielfache Siedlungsbefunde festgestellt, die anhand der geborgenen Keramik vorbehaltlich einer frührömischen und einer spätrömischen Siedlungsphase zugewiesen werden können. Hierzu ist jedoch einschränkend anzumerken, dass eine eindeutige Befundidentifikation bzw. Befundinterpretation aufgrund der schwer zu bearbeitenden Bodenverhältnisse oft nur bedingt möglich war. Hinzu kommt, dass nicht aus allen Befunden datierendes Fundmaterial geborgen werden konnte. Des weiteren ist anzumerken, dass die Befunde in der Regel eine aufgelockerte, oft humos durchmischte Verfüllung aufwiesen, die aus bodenkundlicher Sicht teilweise zumindest auf eine eher rezente Datierung hindeutet. Dies betrifft in erster Linie die hier als spätkaiserzeitlich eingestuften Befunde (s.u.).

Die ältere römische Siedlungsphase kann anhand der aus den entsprechenden Befunden geborgenen Keramik am ehesten ins 1. Jahrhundert (mgl. bis ins 2. Jahrhundert reichend) datiert werden. Dabei handelte es sich um zahlreiche pfostenartige und einige grubenartige Befunde, die in ihrer Gesamtheit über die gesamte Untersuchungsfläche streuen. Eine mögliche Zugehörigkeit von zahlreichen zeitlich nicht näher differenzierbaren römischen Befunden zu dieser frührömischen Siedlungsperiode ist wahrscheinlich oder kann zumindest nicht ausgeschlossen werden. Demzufolge sind der älteren Siedlungsphase vorbehaltlich drei rudimentär erhaltene Hausgrundrisse zuzuordnen, die als Pfostenbauten interpretiert werden können und im mittleren bzw. östlichen Flächenbereich lagen. Während der Hausgrundriß I als kleinräumiger, hinsichtlich seiner Form und Größe in eisenzeitlicher Tradition stehender 6-Pfostenbau rekonstruiert werden kann, sind die Hausgrundrisse 2 und 3 als einschiffige, größere, rechteckige Langbauten anzusprechen. Als weitere Baustruktur ist eine im westlichen Flächenbereich angeschnittene Pfostenreihung mit parallel verlaufendem Gräbchen zu nennen. Fraglich bleibt, ob es sich hierbei um den Rest einer Gebäudewand mit vorgelagerter Traufrinne handeln könnte. Die übrigen, der älteren Siedlungsphase zugeordneten Befunde ermöglichen keine weiteren Aussagen bezüglich potentieller Siedlungsstrukturen. Bei der aus den frührömischen Befunden geborgenen Keramik handelt es sich in erster Linie um rauhwandige Ware sowie weniger zahlreich glattwandige Ware, Belgische Ware, Firnisware und Terra Sigillata. Anhand der vorliegenden Randstücke lassen sich dabei Halterner Töpfe, Töpfe mit abgesetztem Hals und ausbiegendem Rand, Dolien, Bandrandgefäße, eine Reibschüssel mit Vertikalrand, Näpfe mit kalottenförmiger Wandung sowie ein Teller mit schräg aufsteigender Wandung und ausschwingendem Rand als Gefäßformen differenzieren. Daneben fanden sich auch einzelne nicht eindeutig bestimmbare Keramikfragmente, die einen insgesamt eher archaischen Eindruck erwecken und möglicherweise als einheimische, in eisenzeitlicher Tradition stehende Produktionsware gewertet werden können. Als besondere Funde sind zwei Fibelfragmente zu nennen, die sich ebenfalls eindeutig in das 1. Jahrhundert datieren lassen.

Die jüngere römische Siedlungsphase lässt sich vorbehaltlich am ehesten ins 2./3. - 4. Jahrhundert datieren. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass aus den entsprechenden Befunden insgesamt nur wenige Funde stammen, von denen lediglich zwei Randstücke typologisch verwertbar waren. Ein aus sog. „Mayener Ware“ bestehendes Randstück kann als Beleg für ein Fortbestehen der Siedlung bis in das 4. Jahrhundert angesehen werden. Anhand der Verteilung der spätrömischen Siedlungsbefunde war feststellbar, dass sich die spätrömische Siedlung offensichtlich auf den westlichen hangaufwärtig gelegenen Flächenbereich verlagerte bzw. beschränkte. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass das untersuchte Grabungsareal einen nur kleinräumigen Ausschnitt des römischen vicus darstellt und entsprechende Aussagen bezüglich einer Verlagerung des Siedlungsschwerpunktes nur auf den Bereich des Untersuchungsareales zu beziehen sind. Die der spätrömischen Siedlungsphase zugewiesenen Befunde wiesen im Vergleich mit den frührömischen Befunden einen vollständig andersartigen Charakter auf, der auf eine technisch veränderte Weiterentwicklung des Baustiles hindeutet. Während in der frühen Siedlungsphase offensichtlich reine Pfostenbauten errichtet wurden, lassen die Befunde der späteren Siedlungsphase darauf schließen, dass die Gebäude auf zuvor ausgehobenen und mit Schottermaterial/Schotterstickung verdichteten/stabilisierten Fundamentgräben errichtet wurden. Ob es sich hierbei um reine Steinbauten oder um eine Mischbauweise in Form von Schwellbalkenbauten handelte, lässt sich aus der Befundlage nicht erschließen. Im Untersuchungareal wurde jedenfalls lediglich der Rest einer isoliert liegenden und nur noch rudimentär erhaltenen Bruchsteinsetzung festgestellt. Die der spätrömischen Siedlungsphase zugewiesenen Fundamentgräben ermöglichen die Teilrekonstruktion eines Gebäudes mit rechtwinklig angeordneten Wänden, die einen langschmalen, 4.80 m breiten und mind. ca. 9.00 m langen rechteckigen Raum an drei Seiten umfassen.

Eine weitergehende Innenstrukturierung des Raumes war nicht feststellbar. Die Tatsache, dass der nördliche abschließende Fundamentgraben in das westliche Grabungsprofil einzog, zeigt, dass sich das Gebäude in westlicher Orientierung noch weiter fortsetzt. Die aufgrund gewisser bodenkundlicher und/oder stratigraphischer Vorbehalte (locker gebundene, wenig verfestigte Verfüllung mit hohem Humusgehalt → daher nur bedingte Differenzierung zum aufliegenden Humushorizont) als ungesichert zu wertende Datierung dieses Gebäudes beruht auf der stratigraphischen Überlagerung eines tief reichenden grubenartigen Befundes, aus dessen locker gebundener, humos durchsetzter Verfüllung ein herzförmiges Randprofil stammt.

Bei den übrigen, zeitlich nicht näher differenzierbaren römerzeitlichen Befunden handelt es sich zahlreiche pfostenartige und grubenartige Befunde, die jedoch in ihrer Verteilung innerhalb der Fläche außer den beiden o.g. Hausgrundrissen keine weiteren Aussagen hinsichtlich rekonstruierbarer Siedlungsstrukturen gestatten.

Gleiches gilt für die undatierbaren Befunde, die in ihrer Verfüllung keinerlei Hinweise auf eine römerzeitliche Datierung aufweisen.

Erwähnenswert sind schließlich noch einige grabenartige Strukturen mit mehr oder weniger kompakten Steinpackungen, die als Schützengräben in Verbindung mit dem 2. Weltkrieg interpretiert werden können.





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